Lohnsteuerabzugsmerkmale bescheinigung für arbeitgeber
Auch für die Krankenkasse und Rentenversicherung sind diese Angaben relevant
Auch die Höhe des Brutto- und Nettogehalts wird detailliert ausgewiesen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Bescheinigung am Ende des Kalenderjahres auszustellen
ELStAM (Arbeitgeber) Die elektronische Lohnsteuerkarte Die Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Steuerklasse, Freibeträge) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für Arbeitgeber bereitgestellt und als E lektronische L ohn St euer A bzugs M erkmale (ELStAM) bezeichnet. Seit dem Jahr entfällt grundsätzlich die Vorlage von Papierbelegen beim Arbeitgeber.
Auf dieser Bescheinigung sind alle relevanten Daten des Arbeitnehmers aufgeführt
Fehler in der Bescheinigung müssen umgehend korrigiert werden
Die getätigten Steuerabzüge, wie Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag, sind klar ersichtlich
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Das BZSt stellt die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nach deren Bildung, u. a. durch die zuständigen Finanzämter, zum Abruf und Anwendung für Arbeitgeber bereit.
Das beinhaltet den Namen, die Steueridentifikationsnummer und die Sozialversicherungsnummer
Auf Antrag wie unbeschränkt steuerpflichtig zu behandelnde Arbeitnehmer i.S.d. § 1 Abs. 3 EStG Das zuständige Finanzamt stellt Ihnen dann auf Antrag eine „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ aus, die ersatzweise von Ihrem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug verwendet werden kann (sog. Ersatzbescheinigung).
Für den Arbeitgeber ist die korrekte Ausstellung eine gesetzliche Pflicht
Sie dient dem Arbeitnehmer als Nachweis für seine Einkünfte und gezahlten Steuern
Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für Arbeitgeber