Lohnsteuerabzugsmerkmale bescheinigung für arbeitgeber

  • Auch für die Krankenkasse und Rentenversicherung sind diese Angaben relevant
  • Auch die Höhe des Brutto- und Nettogehalts wird detailliert ausgewiesen
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Bescheinigung am Ende des Kalenderjahres auszustellen
  • ELStAM (Arbeitgeber) Die elektronische Lohnsteuerkarte Die Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Steuerklasse, Freibeträge) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für Arbeitgeber bereitgestellt und als E lektronische L ohn St euer A bzugs M erkmale (ELStAM) bezeichnet. Seit dem Jahr entfällt grundsätzlich die Vorlage von Papierbelegen beim Arbeitgeber.
  • Auf dieser Bescheinigung sind alle relevanten Daten des Arbeitnehmers aufgeführt
  • Fehler in der Bescheinigung müssen umgehend korrigiert werden
  • Die getätigten Steuerabzüge, wie Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag, sind klar ersichtlich
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Das BZSt stellt die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nach deren Bildung, u. a. durch die zuständigen Finanzämter, zum Abruf und Anwendung für Arbeitgeber bereit.
  • Das beinhaltet den Namen, die Steueridentifikationsnummer und die Sozialversicherungsnummer
  • Auf Antrag wie unbeschränkt steuerpflichtig zu behandelnde Arbeitnehmer i.S.d. § 1 Abs. 3 EStG Das zuständige Finanzamt stellt Ihnen dann auf Antrag eine „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ aus, die ersatzweise von Ihrem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug verwendet werden kann (sog. Ersatzbescheinigung).
  • Für den Arbeitgeber ist die korrekte Ausstellung eine gesetzliche Pflicht
  • Sie dient dem Arbeitnehmer als Nachweis für seine Einkünfte und gezahlten Steuern
  • Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für Arbeitgeber